Antwortübersicht

Antwortraten von 0 Luxemburg Wählern.

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Ja
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Nein
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Ja
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Nein
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Ja, sofern es sich nicht um ein Schwer-, Gewalt-, Finanz- oder Sexualverbrechen handelte
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Nein, und auch Politiker, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, sollten nicht zugelassen sein
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Ja, sofern er seine Strafe verbüßt hat
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Ja, solange dieser die Straftat nicht während seiner Amtszeit begangen hat

Historische Unterstützung

Trend der Unterstützung im Zeitverlauf für jede Antwort von 0 Luxemburg Wählern.

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Historische Bedeutung

Trend, wie wichtig dieses Thema für 0 Luxemburg Wähler ist.

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